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DIE BEITRAGSORDUNG DES BBZ E.V.

Der Verein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern (gem. § 4 der Satzung) einen Beitrag auf Jahresbasis. Dieser ist durch das Mitglied selbst bestimmbar. Er orientiert sich an einer Untergrenze von 30,00 € und einer Obergrenze von 100,00 € bei Einzelpersonen sowie einer Untergrenze von 150,00 € und einer Obergrenze von 500,00 € bei Unternehmen und gleichgestellten Organschaften.

Die Ehrenmitgliedschaft (gem. § 3, Abs. 2 der Satzung) ist beitragsfrei.

Die Beiträge sind im laufenden Geschäftsjahr jeweils bis zum 30. Juni zu zahlen.